Rund 29 Millionen Menschen engagieren sich überall in unserer Gesellschaft für das Gemeinwohl. Jede und jeder kann etwas, was auch anderen guttut. Ehrenamt ist überall – im Sport, in Kultur und Bildung, im sozialen Bereich und in Umweltprojekten, in der Nachbarschaftshilfe ebenso wie in der Kommunalpolitik, in Bürgervereinen und Stadtteilinitiativen. Auch das THW, die Feuerwehren und Hilfsorganisationen bauen auf freiwilliges Engagement.
Quelle: BMI
Ehrenamt ist gelebte Demokratie. Die Engagierten übernehmen Verantwortung und bringen voran, was ihnen am Herzen liegt. Sie gestalten unsere Gesellschaft mit. Aktive Bürgerinnen und Bürger bringen Menschen zusammen und machen unsere Demokratie stärker.
Das Ehrenamt ist also der Motor unserer Demokratie!
Und weil ehrenamtliches Engagement eben auch oftmals mit viel Verantwortung einher geht, gibt es die Möglichkeit diese Tätigkeit zu honorieren. So haben z.B. Vereinsmitglieder das Recht, sich Auslagen im Rahmen der Vereinsarbeit erstatten zu lassen. (Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale). Wir als Gemeindeverteter erhalten u.a. für den zeitlichen Aufwand ein Sitzungsgeld.
Und warum ist uns dies Thema nun ein Artikel wert? Nun nach der Einladung zur kommenden Gemeinderatssitzung am 13.2. sind wir über den Tagesordnungspunkt 15. „Erlass einer neuen Entschädigungssatzung“ der Gemeinde Groß Wittensee gestolpert. Dort soll folgender Passus in der Satzung gestrichen werden: 2.3.Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, der Sitzungen der Ausschüsse, der Fraktionen und Teilfraktionen, für die Teilnahme an sonstigen in der Hauptsatzung bestimmten Sitzungen sowie für sonstige Tätigkeiten für die Gemeinde ein Sitzungsgeld in Höhe von 10,00 €.
Als wir unsere ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeindevertreter begonnen haben, haben wir uns um das Thema Entschädigung erstmal keine Gedanken gemacht, da es uns natürlich erst einmal um die politische Arbeit in der Gemeinde ging. Es stellte sich allerdings sehr schnell heraus, dass man sich als Gemeinderat häufig seine Informationen selber beschaffen muss. Themen die in den Ausschüssen besprochen werden, oder ganze Bauleitplanungen erfordern natürlich eine gute Vorbereitung um gute Beschlüsse fassen zu können. So ist es für uns nur logisch, dass man als Mitglied des Schulverbands auch ab und zu nach Rendsburg ins Kreishaus fährt um an den Schulträgertreffen teilzunehmen. Oder um den Antrag für den Radweg zu schreiben, waren die Teilnahme an den Infoveranstaltungen zum kreisweiten Radverkehrskonzept unabdingbar. Da wir an diesen Veranstaltungen natürlich in unserer Funktion als Gemeinderat und nicht als Bürger teilgenommen haben, gingen wir nun davon aus, dass dies die oben genannten „Tätigkeiten für die Gemeinde“ darstellen. Tja, weit gefehlt, so gab es gleich bei der ersten Abrechnung Diskussionen mit der Verwaltung, was nun genau unter diese Art von Tätigkeit fällt, sprich man wollte uns diese ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht vergüten.
Dass dieser Passus nun gleich ganz gestrichen werden soll, damit man sich diese Diskussionen zukünftig erspart, was denn nun Tätigkeiten für die Gemeinde sind, finden wir gelinde gesagt beschämend. Wer als Ratsmitglied seinen Auftrag Ernst nimmt, der muss sich zwangsläufig an vielen Stellen Informationen einholen um dann fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Dass dies der Gemeinde nun nicht einmal mehr 10 € wert sein soll, können wir nicht glauben. Dies ist kein positives Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt, und das in Zeiten in denen immer mehr Menschen der Kommunalpolitik den Rücken kehren. Tatsache ist doch, man wird ganz sicher nicht reich mit dieser Tätigkeit, aber dass es zukünftig nur noch wohlhabenden Menschen einer Gemeinde möglich sein soll sich politisch zu engagieren kann doch bitte nicht Zweck dieses Vorschlags sein.
Wir sagen ganz klar NEIN zu diesem Beschlussvorschlag!
Hier noch ein wenig Transparenz und Statistik mit einer Übersicht, was Gemeinderäte in den amtsangehörigen Gemeinden an Entschädigung erhalten. Wir spoilern an dieser Stelle mal. Groß Wittensee befindet sich eher am unteren Bereich der Statistik, was die Höhe der Zahlungen an seine Gemeinderäte betrifft. Hier wird also für eine Gemeinde mit übergeordneter Versorgungsfunktion relativ gering entschädigt. Entschädigungen können in verschiedenen Formen gezahlt werden, monatlich als Pauschale, monatlich als Pauschale plus Sitzungsgelder und als reine Sitzungsgelder. Grundlage ist die Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO). Die tatsächliche Höhe regelt dann wiederum jede Gemeinde in einer eigenen Entschädigungssatzung und die Größe der Gemeinde ist auch noch ausschlaggebend. Das heißt bei einer Einwohnerzahl bis 1000 Einwohner wird z.B. eine monatliche Pauschale von 32 € empfohlen und bei bis zu 5000 Einwohnern 87 €. Sollen nur die Sitzungen entschädigt werden, so empfiehlt das Land S-H eine Vergütung von 35 € pro Sitzung.
Los geht´s mit der Gemeinde mit den höchsten Entschädigungszahlungen.
1. Owschlag: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine Aufwandsentschädigung, die ausschließlich als monatliche Pauschale in Höhe von 80 % des Höchstsatzes der Verordnung gewährt wird. Kurz durchgerechnet ergibt sich also eine jährliche Entschädigung in Höhe von 835,20 €.
2. Borgstedt: ein Mitglied des Gemeinderats erhält ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. Bei 17 Sitzungen in 2024 erhielt ein Gemeinderat dann 595 €. Die Entschädigungsatzung wurde im letzten Jahr auf Antrag erhöht, aber leider auf der Amtsseite noch nicht aktualisiert.
3. Bünsdorf: ein Mitglied des Gemeinderats erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. Will heißen bei 32 € monatliche Pauschale für bis zu 1000 Einwohner, kommt ein Gemeinderat auf eine jährliche Entschädigung von 384 €.
4. Holtsee: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 €. 360 € macht das dann im Jahr.
5. Ascheffel: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine teilweise monatliche Pauschale in Höhe von 5 € monatlich. Das Sitzungsgeld wird gewährt in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. Bei durchschnittlich 7 Sitzungen pro Jahr in Ascheffel ergeben sich dann Entschädigungen in Höhe von 305 €.
6. Haby: ein Mitglied des Gemeinderats erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 75% vom Höchstsatz der Verordnung. Da ist jetzt Kopfrechnen angesagt. 75% von 32 € x 12 = 288 €.
7. Sehestedt: Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse, der Fraktionen und Teilfraktionen, sowie für die Teilnahme an sonstigen in der Hauptsatzung bestimmten Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 €. Macht bei 16 Sitzungen im Jahr 240 €. Interessant zu sehen, dass Sehestedt diesen Passus auch noch in seiner Satzung hat. 😉
8. Brekendorf: ein Mitglied des Gemeinderats erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 15 €. 13 Sitzungen ergeben demnach eine Entschädigung von 195 €.
9. Ahlefeld-Bistensee: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des Höchstsatzes der Verordnung. Das heißt 16 € pro Monat, also 192 € im Jahr.
10. Osterby: ein Mitglied des Gemeinderats erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 €. Für die Teilnahme an 14 Sitzungen erhält ein Gemeinderat also 140 €.
11. Groß Wittensee: ein Mitglied des Gemeinderats erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 €. Bei den 13 zu entschädigenden Sitzungen an denen man teilnimmt (drei Sitzungen an einem Abend gelten als eine) bekommt man also 130 €.
12. Damendorf: einem Mitglied des Gemeinderats wird eine monatliche Pauschale gewährt in Höhe von 10 €, also 120 € im Jahr.
13. Holzbunge: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 €, also 120 € jährlich.
14. Klein Wittensee: ein Mitglied des Gemeinderats erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 €, also wieder 120 € im Jahr.
15. Neu Duvenstedt: ein Mitglied des Gemeinderats erhält teilweise eine monatliche Pauschale in Höhe von 5 € monatlich. Das Sitzungsgeld wird gewährt in Höhe von 15 €. Also 60 € p.a. pauschal plus 3 Sitzungen a 15 € macht 105 €.
16. Hütten: ein Mitglied des Gemeinderats erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 10 €. In Hütten gab es in 2024 sage und schreibe drei Sitzungen, also 30 € als Entschädigung.
Anhand der Übersicht kann man sehen, dass es eine große Bandbreite gibt, wie Gemeinden ihre ehrenamtlichen Kommunalpolitiker entschädigen. Von 30 € bis 835,20 € im Jahr ist alles vertreten. Dazu gibt es noch Unterschiede bei den bürgerlichen Mitgliedern und den Mitgliedern der Ausschüsse, und auch die Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeister erhalten zu diesen Sitzungsgeldern weitere Vergütungen. Sicher haben eher kleine Gemeinden wie Hütten oder Neu Duvenstedt weniger Themen die es zu bearbeiten gibt, aber an sich sind auch sie mit den typischen Selbstverwaltungsaufgaben betraut. Auch sie müssen sich um ihre Straßen also ihre Infrastruktur kümmern oder ein aktives Dorfleben gestalten. Warum also orientieren sich nicht alle Gemeinden im Amt Hüttener Berge einheitlich an den Empfehlungen der EntschVO des Landes, anstatt noch eine eigene Entschädigungssatzung zu verfassen?
Dies würde zum einen alle Gemeindevertreter im Amt gleich hoch entschädigen und dazu noch den bürokratischen Aufwand in der Verwaltung minimieren. Eine Win-win-Situation sozusagen. Wir werden dazu wohl nochmal tätig werden. 🙂