Auf dieser Seite findet Ihr einen Überblick über Anfragen und Anträge, die von unserer Fraktion in den Gemeinderat oder in die Ausschüsse eingebracht wurden.
Antrag: Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Wittensee über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Eingereicht am 26.7.2024 in den Bauausschuss Groß Wittensee am 12.9.2024. ( Antrag als lesen)
Kommentar: in Bearbeitung
Antrag: Bau eines Radweges an der K51 zwischen Groß Wittensee und Damendorf
Eingereicht am 3.5.2024 in den Bauausschuss Groß Wittensee am 30.5.2024. ( Antrag als lesen)
Kommentar: in Bearbeitung
Antrag: Entwicklung einer Biodiversitätsstrategie für die Gemeinde Groß Wittensee
Eingereicht am 17.3.2024 in den Bauausschuss Groß Wittensee am 30.5.2024. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag angenommen
Antrag: Erstellung eines Investitions- und Finanzplans zum Haushalt 2025
Eingereicht am 22.2.2024 in den Finanzausschuss Groß Wittensee am 7.3.2024. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag angenommen
Änderungsanträge zu den Niederschriften des Bauausschuss vom 16.11.2023 und der Gemeinderatsitzung vom 7.12.2023.
Eingereicht am 29.1.2024 an Herrn Bürgermeister Walther und Ausschussvorsitzenden Herrn Blunck. ( Antrag 1 als lesen) ( Antrag 2 als lesen)
Kommentar: diese Anträge zur Änderung haben wir seinerzeit zurück gezogen. Ein Artikel zum Thema „Niederschriften“ folgt demnächst.
Antrag: Übertragung von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen über das Internet
Eingereicht am 16.11.2023 in den Gemeinderat Groß Wittensee am 7.12.2023. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag abgelehnt
Die Mehrheit des Gemeinderats hat sich gegen eine Übertragung von Sitzungen entschieden.
Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter
Eingereicht am 27.9.2023 in die Gemeinderatssitzung am 5.10.2023. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Der Antrag wurde von der Verwaltung geprüft mit folgender Stellungnahme.
Antrag: Entfernung der „Radfahrer frei“ Zusatzschilder Dorfstraße/Rendsburger Straße
Eingereicht am 8.8.2023 in den Ausschuss für Bau und Wegeangelegenheiten, Landschaftspflege und Umweltschutz Groß Wittensee am 14.9.2023. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag abgelehnt
Unserem Antrag wurde nicht gefolgt. Der Gehweg soll weiterhin für Radfahrer befahrbar bleiben. Da diese Entscheidung letztendlich Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, wird diese über den Sachstand von uns informiert werden.
Antrag: Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans (Wiedervorlage)
Eingereicht am 8.8.2023 in den Ausschuss für Bau und Wegeangelegenheiten, Landschaftspflege und Umweltschutz Groß Wittensee am 14.9.2023. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag gefolgt
Groß Wittensee wird mit weiteren Gemeinden im Amt Hüttener Berge einen kommunalen Wärmeplan auf den Weg bringen.
Antrag: Absetzung des TOP 3: B-Plan Nr. 17 Gemeinde Groß Wittensee
hier: Wärmeversorgungskonzept, statt dessen die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans
Eingereicht am 20.6.2023 in den Ausschuss für Bau und Wegeangelegenheiten, Landschaftspflege und Umweltschutz Groß Wittensee am 29.06.2023. ( Antrag als lesen)
Kommentar: Antrag abgelehnt
Da wir den Antrag mit der Absetzung des geplanten Wärmekonzeptes für das Wohngebiet des B-Plan Nr. 17 verknüpft haben, wurde der Antrag abgelehnt. Es ist der politische Wille der Gemeinde dem Investor des Baugebietes die Versorgung der Grundstücke mittels kalter Nahewärme zu überlassen. Eine Betrachtung für das gesamte Gemeindegebiet bleibt dabei außen vor. Selbst das angrenzende Wohngebiet Lehmberg/Eekholl wird in dieses Wärmekonzept nicht mit einbezogen, da dafür weitere Erdbohrungen nötig wären. Dafür würden die nötigen Flächen fehlen und es wäre für den Investor unwirtschaftlich.
Welche Themen der Gemeinderat, oder die Ausschüsse in ihren Sitzungen behandelt, entscheiden der Bürgermeister und die Vorsitzenden der Ausschüsse. Näheres regelt in Schleswig Holstein der §34 der Gemeindeordnung. Dort heißt es:
(4) Die oder der Vorsitzende setzt nach Beratung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Tagesordnung fest; sie ist in die Ladung aufzunehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind unverzüglich örtlich bekannt zu machen. Die oder der Vorsitzende muss eine Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen, wenn es die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter, der Hauptausschuss, ein Ausschuss oder eine Fraktion verlangt. Die Gemeindevertretung kann die Tagesordnung um dringende Angelegenheiten erweitern; der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und -vertreter.