Hinter Tür Nr. 18 verbirgt sich eine Maßnahme zum B Plan Nr. 14 „Im Wiesengrund“. Anwohner der Mühlenstraße haben seinerzeit auf die Probleme im Zuge der Erschließung und der verkehrlichen Anbindung an die Mühlenstraße hingewiesen. Diese erfolgt in Höhe der Wittenseer Quelle, und stellt damit durch den LKW Verkehr eine große Herausforderung dar.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie hat daher der Planung nur das Einvernehmen erteilt, wenn an der Stelle besondere Maßnahmen ergriffen werden. In der Abwägungstellungnahme des Amtes hieß es damals:
“ Es ist der Gemeinde bewusst, dass die Einsehbarkeit der Anbindung an die Mühlenstraße ohne eine Spiegelanlage nicht ausreichend verkehrssicher zu gestalten ist. Dies ist in der damaligen Diskussion auch thematisiert worden. Hinzu kommt hier noch der Aspekt, dass die Anbindung mit einer Steigung zur Mühlenstraße hin aufgrund der topographischen Bedingungen zu versehen sein wird. Dieser Umstand erfordert geradezu ein vortastendes Heranfahren an die Mühlenstraße. Der Forderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, die Anbindung mit entsprechenden Sichtdreiecken zu versehen und damit eine gefahrlose Orientierung zu ermöglichen, wurde im Satzungsentwurf entsprochen. Die Schaffung eines Gefahrenpunktes wird hier deshalb nicht gesehen.“
Eine Umsetzung einer Maßnahme, sei es eine Spiegelanlage oder der Schaffung von Sichtdreiecken, ist bis heute nicht geschehen.