Die Grundsteuerreform sorgte bundesweit für Diskussionen. Grundstücke wurden neu bewertet, die Hebesätze werden angepasst und für Eigentümer und Mieter ist unklar, mit welchen finanziellen Auswirkungen sie zu rechnen haben.
Seit einigen Tagen gibt es nun eine Übersicht der aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B für alle Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Grundsteuerreform ist zustande gekommen, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung der Grundsteuer als nicht verfassungsgemäß bewertet hat. Sie war der Ansicht, dass auch ältere Gebäude nach einer z.B. Sanierung oder einen guten Wohnlage einen deutlich höheren Wert haben, und sich dies dann in entsprechenden realistischen Grundsteuern zeigen müsste. Inzwischen dürften alle Haushalte in der Gemeinde ihren „neuen“ Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben. Um nun die Umstellung der Reform transparent zu gestalten, gibt es ein Transparenzregister.
Darin wird der neue Hebesatz empfohlen, der einer Gemeinde nach der Reform ähnliche hohe Grundsteuereinkommen zusichert wie vorher. Dabei werden ältere Häuser eher eine höhere Grundsteuer zahlen, moderne Häuser eher etwas weniger. Die Grundsteuer B, mit der Grundbesitz besteuert wird, ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden, denn die Einnahmen fließen direkt den Kommunen zu, die damit in ihre Infrastruktur investieren können. In Groß Wittensee sind dies pro Jahr um die 200.000 €. Wenn man die Zweitwohnungssteuer und die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betrieb noch hinzurechnet, kommt man auf insgesamt um die 280.000 €
Für Groß Wittensee würde dann gelten:
Hebesatz Grundsteuer B 2024: 370 %
Hebesatzempfehlung Grundsteuer B 2025: 444 %
Wir haben das mal für ein ca. 10 Jahre altes Einfamilienhaus mit üblichem Wohnkomfort durchgerechnet.
Messbetrag aktuell x Hebesatz
128,50 x 370% = 475,45 € /Jahr
Messbetrag neu x aufkommensneutraler Hebesatz
94,24 x 444% = 418,42 € /Jahr
Hier darf sich der Haushalt also über eine Ersparnis von knapp 60€ pro Jahr freuen.
Dies gilt natürlich nur, solange der Gemeinderat keine weiteren Erhöhungen für den Hebesatz vorsieht und nur den aufkommensneutralen im Haushalt 2025 beschließt.
Wir setzen uns klar für eine aufkommensneutrale Steuererhöhung ein, und dass das Versprechen der Aufkommensneutralität eingehalten und die Grundsteuerreform nicht für eine generelle Erhöhung der Grundsteuer genutzt wird. Wir plädieren statt dessen ganz klar für eine Umsetzung von möglichen Einsparmaßnahmen um die derzeit hohen Ausgaben im Zaum zu halten. Die Erhöhung der Grundsteuer B trifft insbesondere junge Familien, die sich gerade den Traum der eigenen vier Wände verwirklichen möchten, und Rentner in älteren Eigenheimen.