Mit diesem Beitrag möchten wir uns einem Thema widmen, welches in letzter Zeit häufiger relevant wurde und es zukünftig wohl auch noch häufiger sein wird. Es geht um die Kanalnetze, ihren Zustand und die Wartung. Denn durch die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse und deren Folgen, muss die Gemeinde auch hier ihrer Pflichtaufgabe nachkommen. Denn der Betrieb und die bauliche Unterhaltung von Kanalnetzen stellen als Bestandteil der Abwasserbeseitigung eine Pflichtaufgabe der Gemeinden dar.
Da die Kanalisation in der Regel unsichtbar ist, wird sie auch oft übersehen. Ein intaktes Kanalnetz ist aber von großer Wichtigkeit, wenn es nicht zu bösen Überraschungen von z.B. Überschwemmungen kommen soll. Wie jedes System ist auch ein Kanalnetz anfällig für Schäden, welches in Folge kostenintensive Reparaturen nötig machen kann. Hier möchten wir mal die häufigsten Probleme, die unsere Abwassernetze „bedrohen“ aufzeigen:
- Rohrrisse und Brüche
Alterung, Korrosion oder äußere Einflüsse führen zu Rissen und Brüchen, die Undichtigkeiten verursachen. Das ist vor allem schlecht für unser Grundwasser und kann zu ernsthaften Schäden z.B. an Straßen führen. Aber auch von außen eindringendes, sogenanntes Fremdwasser belastet Abwassernetze und Kläranlagen. - Wurzeleinwuchs
Wurzeln dringen in Risse und Fugen ein und verursachen Verstopfungen oder Rohrbrüche. Auch ein Rückstau kann die Folge sein. - Ablagerungen und Verstopfungen
Essensreste, Fette und Hygieneartikel, einfach alles was nicht in den Abfluss oder die Toilette gehört, kann sich in den Rohren ablagern und diese verstopfen.
Regelmäßige Inspektionen und rechtzeitige Sanierung sind also entscheidend, um größere Schäden zu vermeiden. Denn eine intakte Kanalisation ist wichtig für unsere Gesundheit und unsere Umwelt.
So wurde im Jahr 2019 ein Sanierungskonzept für den Moorweg in Auftrag gegeben, was mit einer Kanalinspektion begann. Die Ergebnisse wurden in ein Kanalkataster eingetragen und auf Grundlage der vorgefundenen Schäden wurden die wahrscheinlichen Sanierungskosten für die Regenwasserkanäle errechnet. Diese würden sich auf ca. 450.000 € belaufen. Da das Gutachten allerdings schon vier Jahre her ist, ist inzwischen mit höheren Sanierungskosten zu rechnen. Warum die Sanierung des Moorwegs bis heute noch nicht in die Wege geleitet wurde, können wir nicht nachvollziehen. Auf was bitte möchte man noch warten? Auf besser Wetter? Na ja, vielleicht liegt es auch am klammen Haushalt, warum man die Sanierung bis heute vor sich herschiebt. Straßenausbaubeiträge sollen in der Gemeinde ja ausdrücklich nicht erhoben werden. Wussten Sie übrigens, dass das Kanalnetz in Deutschland länger als der Weg zum Mond ist? Und es kommen täglich einige Meter durch neue Baugebiete dazu. Zukünftig kommt es also darauf an, den Bestand zu erhalten und bei Bedarf zu erneuern oder zu ergänzen. Dem ordnungsgemäßen Betrieb der Kanalisationen soll in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Träger der Abwasserbeseitigungspflicht hat die Kanalisation nach den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung – SüVO seit 2007 zu überwachen. Hierzu zählt z. B., dass ein Kanalkataster aufzubauen und die Zustandsprüfungen der Schmutz- und Mischwasserkanäle durchzuführen ist. (Quelle: Land SH) Joa, dann schauen wir mal und sehen dann hoffentlich das Wasser seinen ordnungsgemäßen Gang fließen. Dafür zahlen wir alle unter anderem ja unsere Abwassergebühren. 🙂 Übrigens hat der Landesrechnungshof bereits vor 20 Jahren eine Querschnittsprüfung zum Betrieb und zur Unterhaltung kommunaler Kanalnetze durchgeführt. Prüfungsziel war festzustellen, ob und inwieweit die Gemeinden ihre Pflichtaufgabe der Ab- wasserbeseitigung im Bereich der Kanalnetze ordnungsgemäß erfüllen. Augenmerk wurde auf eine vorausschauende Sanierungsplanung gelegt, da nur so eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung erreicht wird. Sie ahnen es schon. Es gab Hinweise, dass der ordnungsgemäße Kanalnetzbetrieb jahrzehntelang von den Gemeinden vernachlässigt wurde. Für Groß Wittensee scheint das wohl zutreffend zu sein.
Satzung der Gemeinde Groß Wittensee über die Abwasserbeseitigung
Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
(Selbstüberwachungsverordnung – SüVO)
SHGT-Die Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) 2012 Arbeitsheft
Kommunale Kanalnetze



