Als im Dezember 2022 der B Plan Nr. 17 von der Gemeinde beschlossen wurde, wurde dieser in der Presse als etwas sehr Großartiges gelobt. „Es gibt nur wenige B-Pläne, die auf solchen Grundfesten stehen wie der B-Plan Nr. 17. Für eine Gemeinde ist das absolut vorbildlich.“ sagte Thomas Struckmeier von der Ingenieurgesellschaft IPP damals. So sollten auch auf vier Baufeldern je sechs Wohnungen in Geschosswohnungsbau realisiert werden. Von sozialem Wohnungsbau war zu der Zeit noch gar nicht die Rede. Wir von Bündnis.Wittensee. haben uns dann, nachdem wir 2023 in den Gemeinderat gewählt wurden, für die Umsetzung von sozial gefördertem Wohnraum eingesetzt. Wie sich dann im Verlauf der Zeit heraus gestellt hat, war die Ausgestaltung des B Plan baurechtlich so gar nicht haltbar. Denn mit einer bestimmten GRZ Zahl konnten schon mit dem ursprünglichen B Plan mehr Wohneinheiten auf den Baufeldern umgesetzt werden, bzw. es konnte wie auch bereits geschehen, gar kein Geschosswohnungsbau umgesetzt werden. So errichtete der Erschließungsträger halt auf einem Baufeld mal eben ein Doppelhaus. Es handelt sich bei einem Angebotsbebauungsplan halt nur um „Angebote“. Danach wurde von der Gemeindevertretung eine Veränderungssperre für zumindest die beiden vorderen Baufelder erlassen.
Was bitte ist eine Dorfentwicklungsplanung wert, wenn man die Vorstellungen, die man im Vorfeld als Gemeinderat diskutiert, ganz im Sinne einer maßvollen, nachhaltigen Planung, nicht einmal per B Plan fest halten kann?
So bekräftigte Bürgermeister Walther Ende 2023 noch „Wir haben uns auf 60 WE geeinigt. Darüber hinaus sollte es auch nicht gehen.“
Wir von Bündnis.Wittensee. sind weiterhin der Ansicht, dass mit nur einer Zufahrt über die Straße Lehmberg, das Mehr an Wohneinheiten auf bis zu 72 Wohneinheiten viel zu groß ist.
Das nun ein Mehrfamilienhaus mit 22 Wohneinheiten auf einem einzigen Grundstück die einzig „wirtschaftliche“ Lösung sein soll, halten wir von Bündnis.Wittensee. für nicht nachvollziehbar.
Die Anwohner die dann direkt hinter diesem Wohnblock, der gute 42 Meter lang sein wird, wohnen müssen, haben sich das schöne Landleben sicher auch anders vorgestellt als sie sich ihr Traumgrundstück gekauft haben. Möchte man hier jetzt sozialen Wohnungsbau und das klassische Einfamilienhaus auf der grünen Wiese gegeneinander ausspielen?
Und ja, der Stellplatzsschlüssel wird mit der Anzahl an zusätzlichen Wohneinheiten ganz sicher nicht ausreichen, wenn man sich die individuellen Lebensentwürfe heutzutage ansieht. Da kommen zu den zwei Autos schnell noch mal ein Wohnmobil, oder der Firmenwagen ins Wohngebiet, der dann ebenfalls noch Platz vor der Haustür finden muss. Der Besuch wird dann auf dem Bürgersteig parken?
Wir sind absolut für mehr bezahlbaren Wohnraum, kleineren Wohnraum, so wie es die interkommunale Vereinbarung im Amt Hüttener Berge vorsieht. Auch ist es uns wichtig, die Versiegelungen hier im Dorf so gering wie möglich zu halten, ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltgedanken.
Warum der Erschließungsträger für die zuerst fest gelegte Art der Bebauung (vier kleinere Häuser auf vier Baufeldern) keinen Investor/Bauträger gefunden hat, das darf man gerne den Erschließer, die Firma Paasch, selber fragen. In Brekendorf scheint die Umsetzung kleinerer Gebäude mit sozialem Wohnraum durch einen Bauträger zu klappen.
Nein, dieser B Plan Nr. 17 war von Anfang an eine Mogelpackung, die dem Investor viele Freiheiten gelassen hat. Und mit der 1. Änderung wird´s nicht besser. Wir von Bündnis.Wittensee. sind gegen die Änderung des B Plan Nr. 17 in dieser Ausgestaltung. Der Bau von sozialem Wohnraum darf nicht im Größenwahn enden, nur weil ein Investor maximale Gewinne erwirtschaften möchte.



