Wir haben in unserem letzten Artikel bereits über die Änderung des B Plan Nr. 17 berichtet. Hintergrund ist die geplante Erhöhung der Wohneinheiten in den beiden Mehrfamilienhäusern. Nun kann man dieses Vorgehen natürlich noch steigern, indem man den von der Bundesregierung neu beschlossenen „Bauturbo“ zünden möchte.
Schauen wir uns mal an, was die Amtsverwaltung dazu in ihrer Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 9 in der letzten Bauausschusssitzung vorschlägt:
Im vorliegenden Fall könnten aus Sicht der Amtsverwaltung die vorgenannten Erleichterungen des Bauturbos genutzt werden, um die geplanten Bauvorhaben der Fa. Udo Wagner Baugeschäft GmbH & Co. KG auf den Grundstücken Nr. 24 und 27 zu beschleunigen und auf ein B-Plan Änderungsverfahren zu verzichten. Die Amtsverwaltung ist seit längerem dabei bürokratische Hürden abzubauen. Die Bundesregierung hat nunmehr durch den „Bauturbo“ eine entsprechende Möglichkeit (u.a. Planungsgeschwindigkeit und Kostenreduzierung) geschaffen, die begrüßt wird.
Ratsinfo Amt Hüttener Berge
Liest sich ja ganz schön klasse. Also für den Investor. 😉
Wir sehen im „Bauturbo“ genau Gegenteiliges. Mit dem § 246e BauGB soll es eine Generalbefreiung für neue Wohnbauten im Außenbereich geben, ohne die verbindliche Bebauungsplanung. Auf Umwelt oder Klimaschutz wird dann nicht mehr geachtet werden müssen, und auch die unliebsame Beteiligung der Öffentlichkeit ist dann weg. Das schadet nicht nur unser aller Lebensgrundlage und Wohnqualität, sondern auch der direkten Demokratie. Das ist schlicht reine Politik für Investoren, die durch den Bauturbo ihre Bauvorhaben nun schneller auf der grünen Wiese durchwinken können. Der Bauturbo ist dann ein reiner Genehmigungsturbo der zusätzlich die Preise für Grund und Boden in die Höhe treiben wird. Die Deutsche Umwelthilfe nennt es auch: Der ‚Bau-Turbo‘ ist ein Rückschritt in eine rücksichtlose Betonpolitik, der nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen wird.
Dem können wir uns nur anschließen. Was Groß Wittensee braucht, ist eine nachhaltige Baupolitik die sich konsequent am Gemeinwohl und der Erreichung der Klimaziele orientiert, und keine Investorenwünsche mit hohen Folgekosten für uns alle.
Das was hier beschlossen werden soll, können wir nicht unterstützen und ist schlicht mit einem „unanständig“ zu bewerten.
BAUEN, BAUEN, BAUEN
nicht um jeden Preis und nicht mit Bündnis.Wittensee.
Übrigens wird die Zustimmung zum Bauturbo durch den §36a BauGB geregelt. Will heißen, die Gemeinde kann an ihre Zustimmung bestimmte Bedingungen an städtebauliche Anforderungen knüpfen. Dies könnte also die von uns geforderte Umsetzung des sozialen Wohnraums durch einen städtebaulichen Vertrag sein. Dazu muss sie sich allerdings beeilen, denn die Zustimmung der Gemeinde gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Bei der letzten Bauausschusssitzung wäre es demnach sinnvoll gewesen, läge ein Entwurf des städtebaulichen Vertrags bereits vor. Den haben wir leider nicht gefunden. Dabei wäre hier Transparenz geboten, damit alle Bürger.innen sich selber ein Bild machen könnten, ob der politische Wille hier wirklich umgesetzt werden soll.
Zum Abschluss möchten wir euch gerne noch die aktuelle Ausgabe der Anstalt ans Herz legen. Eine unterhaltsame Art sich mit dem Thema
BAUEN, BAUEN, BAUEN
zu beschäftigen. :-))



