Schon während der Bauleitplanung zum B-Plan Nr. 17 war der Baustellenverkehr ein großes Thema. Dabei kam von Anfang an der untere Kirchhorster Weg ins Gespräch. Amtsdirektor Betz hatte in einem Artikel der Eckernförder Zeitung im Februar 2023 versprochen: „Während der Bauphase soll der Baustellenverkehr über eine Baustraße zur B203 erfolgen. Ein anderer Weg ist nicht erlaubt, um die Anlieger zu entlasten. Dieses wird in einem städtebaulichen Vertrag fest verankert.“
Genau das Gegenteil ist nun der Fall. Von Anfang an rollten die Laster munter den Kirchhorster Weg herunter. Und nun noch die vorschnelle Öffnung der Zufahrt durch den Lehmberg, die nun ebenfalls von etlichen großen Baufahrzeugen genutzt wird. Zum Bedauern etlicher Anwohner. Denn genau dies wurde ihnen versichert sollte eben nicht passieren.
Immer wieder gab es Ausreden und die Verantwortung wurde von einer Stelle zur anderen geschoben. Gespräche mit den LKW-Fahrern gaben Hinweise, dass sie nicht auf die Verkehrsführung hingewiesen wurden. Ein 3/4 Jahr nach Baubeginn wurden dann nach mehreren Beschwerden immerhin Schilder am Kirchhorster Weg aufgestellt, die es Baufahrzeugen untersagt dort lang zu fahren.
Während einer Baubegehung des Schulneubaus, erwähnte ein Bautechniker des zuständigen Architekturbüros, dass der Kirchhorster Weg doch eine öffentliche Straße ist und man somit kein Durchfahrtsverbot für Baufahrzeuge anordnen kann.
Ups, das ist ja doof, aber gab es da nicht ein Versprechen? Es war wohl eher ein Versprecher.
Von einem Amtsdirektor hätten wir doch mehr Fachwissen erwarten dürfen, oder? Eine Möglichkeit wäre gewesen, z.B. ein Gutachten zu erstellen, um nachzuweisen, dass die Straße dem Baustellenverkehr nicht standhält. Dies hätte schon in der Planungsphase stattfinden können. Ferner ist es Sattelzügen oft nicht möglich auf oder an der Baustelle zu wenden. Dies hätte bei guter Planung auch im Vorfeld erfolgen müssen. Schade, hier wurde wieder einmal nur etwas versprochen und nicht gut gehandelt. Statt dessen stellt man Schilder hin, an die sich faktisch keiner rechtlich halten muss. So mit Bürgern umzugehen ist unseriös und zeigt ein mangelndes Interesse an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten.
Die letzte Variante einer Erklärung landete dann in Form einer Hauswurfsendung den Anwohnern am Lehmberg in die Briefkästen. „An alle Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße Lehmberg: Bitte haben Sie Verständnis.“ Um es mal knapp zusammen zu fassen. Soifz, musste das sein?
Mit erhobenem Zeigefinger die Anwohner ermahnen, sie sollen doch bitte dankbar sein, dass sie hier im Dorf auch mal bauen durften um nun derartige Fehlentscheidungen klaglos zu ertragen?
Statt eine berechtigt vorgebrachte Kritik einfach mal Ernst zu nehmen und die alten Versprechen einzuhalten, ignoriert man auch hier wieder einmal das Problem und versucht sich in Totschlagargumenten und Floskeln. Unsere Email an den gesamten Gemeinderat und die Amtsverwaltung zur Klärung des Problems ist übrigens ebenfalls bis heute nicht beantwortet worden.
Das Schreiben enthält zudem eine Fehlinformation. Es geht hier um die Aussage, dass „die verkehrsrechtliche Anordnung des Kreises, den Baustellenverkehr über die B203 zu leiten nicht verlängert worden“ sei. Das ist absolut unlogisch, da die Zufahrt über die B 203 bereits vor über zwei Jahren als öffentliche Straße gewidmet wurde. (Widmung einer Straße gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG SH), Sitzung Gemeindevertretung Groß Wittensee am 22.09.2022)
Zu der Widmung hatten wir noch als BI seinerzeit den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Antwort des LBV-SH kann man hier nachlesen.
Demnach braucht es keine Genehmigung um die Zufahrt zum Neubaugebiet weiterhin über den Parkplatz an der B 203 zu führen, da es sich ja hier inzwischen auch um eine öffentliche Straße handelt. Ob dort nun Hinweisschilder zum Baugebiet stehen, oder nicht, dürfte nicht von Belang sein.
Daher bitte endlich diese Baustellenzufahrt von der Bundesstraße bei Googlemaps angeben. Dies hatte ein Bürger bereits zum finalen Beschluss des B-Plans angemerkt. Leider ist auch dieser Hinweis schlicht verhallt. Vielleicht sollte man mehr auf die Bürger hören und ihnen nicht etwas versprechen was nicht umzusetzen ist, um dann von Sachzwängen zu reden. Wir denken daher, es ist doch im Interesse aller Beteiligten und nicht nur der Anwohner, dass damalige Zusagen auch eingehalten werden. Die direkten Anwohner sind bereits durch den Baulärm belastet, der sicher noch einige Zeit anhalten wird, da gönnen wir ihnen doch zumindest, dass nicht noch der Schwerlastverkehr an ihren Häusern vorbei führt. Zumal die Zufahrt recht schmal ist und es an der Ecke für alle Verkehrsteilnehmer kritisch wird. So müssen die LKW teils über den Gehweg fahren um überhaupt um die Ecke ins Baugebiet zu kommen.
Die Zwischenlösung, die Zufahrt nur für Fußgänger und den Fahrradverkehr zu öffnen, würden wir daher sehr begrüßen. So würden nicht nur die Nerven der bestehenden Anwohner geschont, sondern auch Straßen und Gehwege. Ach und nicht vergessen, der zukünftige Schulweg geht direkt an dieser Stelle über den Lehmberg. Da sollte der Fußverkehr schon sicher sein.
Auf eine gute Nachbarschaft und bitte haben sie Verständnis, dass wir uns weiterhin zu Wort melden, wenn´s mal wieder doof läuft bei der Ausführung von schlechten Plänen.