oder wenn der Hintern auf dem Sattel klebt.
“ Auf der Fahrbahn ist es zu gefährlich. Und darum gefährden Sie jetzt Fußgänger? „
So oder ähnlich spielen sich sehr häufig Begegnungen auf Gehwegen ab, die mit dem Zusatzzeichen 1022-10 versehen sind. Dabei bleibt mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Gehweg immer noch ein Gehweg. Radfahrer sind dort als Gäste zugelassen und müssen sich entsprechend benehmen und den Fußgängern anpassen. Mit der rasanten Zunahme der Zahl der Elektro-Fahrräder nimmt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Radverkehrs erheblich zu. Wenn diese nun auf dem Gehweg fahren, stellt dies eine große Gefahr für die Fußgänger dar, zumal eine erhebliche Anzahl der Radfahrer den Gehweg aufgrund der „Radfahrer frei“ für einen Radweg hält.
„Gehweg + Radfahrer frei“ sind aber keine Radwege!
Fahrräder sind per se Fahrzeuge und gehören demzufolge auf die Fahrbahn (§ 2 StVO.) Das Radfahrer sich auf der Straße mitunter ebenfalls nicht mehr wohl und sicher fühlen, ist nachvollziehbar. Entbehrt allerdings nicht der Tatsache sich auf dem Gehweg breit zu machen und dann die Fußgänger zu gefährden. Dazu sollte jeder Verkehrsteilnehmer genügend Abstand zum Anderen haben. Das dies hier in der Gemeinde schwierig ist, ist den fast überall viel zu schmalen Wegen geschuldet. Da bleibt einem kaum bei einer Begegnung die Luft zum Atmen, also genug Abstand, dass sich jeder sicher fühlt. Mindestens 1,50 Meter sollten es sein, egal ob nun ein Auto ein Fahrrad überholt, oder das Rad den Fußgänger.
In Kosel ist man der Meinung, dass die Radfahrer wieder auf die Straße sollen. Die Gefahr von Kollisionen sei vor allem bei Begegnungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern sehr hoch, es wurden schon Stürze beobachtet, hieß es bei der Ausschusssitzung. Der Vorschlag: Die Radwegebenutzungspflicht für Radfahrer sollte in der Ortsdurchfahrt aufgehoben werden, um so den Begegnungsverkehr zu entzerren.
Wir sind der Ansicht, dass der Gehweg vor allem dem Fußverkehr vorbehalten sein sollte.
Denn das Fahren von Radfahrern auf Gehwegen ist weder im Interesse der Fußgänger noch der Radfahrer. Außerdem: Falls wirklich ein Sonderweg für Radverkehr erforderlich ist, weil die Benutzung der Fahrbahn unzumutbar ist, dann soll dieser Weg vernünftig breit und an Kreuzungen und Einmündungen sicher geführt sein. D.h., dann sollte an den Stellen ein vernünftiger Radweg gebaut werden.
Lesetipp: Fachverband Fußverkehr Deutschland