Keine Bauleitplanung im Landschaftsschutzgebiet!
Das geplante Ferienhausgebiet soll im Außenbereich der Gemeinde Groß Wittensee im Landschaftschutzgebiet nördlich des neuen Feuerwehrgerätehauses in Groß Wittensee errichtet werden.
Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach § 15 LNatSchG ein Umsetzungsinstrument, das für eine großräumige Sicherung von Natur und Landschaft besonders geeignet ist und deswegen ungeeignet für eine Bebauung ist. Ein Projekt wie das geplante Feriendorf mit 35 Häusern verändert nachhaltig das Landschaftsbild in einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Eine Neubebauung wird daher Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen.
Wieviel Tourismus verträgt die Gemeinde?
Es wird die Frage gestellt, ob der Bau einer Splittersiedlung im Landschaftsschutzgebiet wirklich eine Bereicherung des Fremdenverkehrs in Groß Wittensee darstellt?
Schafft die vorhandene Infrastruktur die bis zu 200 Touristen, die zur Hauptsaison den Ort bewohnen könnten, aufzunehmen und zu versorgen? Oder wird hier eher nur übernachtet, aber die Aktivitäten finden dann z.B. in Eckernförde statt?
Dort beklagt man bereits die zu hohe Zahl der Touristen und Tagesgäste. Das die 35 Ferienhäuser zur Entlastung Eckernfördes beitragen, darf stark angezweifelt werden. Denn Groß Wittensee verfügt derzeit über keine eigene, attraktive touristische Infrastruktur und müsste diese erst noch ausbauen. Dazu gehören: Wasserqaulität Wittensee muss verbessert werden, Radwege müssten angelegt werden, Attraktivierung Seegartengelände und Badestelle Habyer Straße, Cafe am See, Wanderwege und Rundwanderweg um den See.
Ansonsten entsteht hier ein Ferien“schlaf“dorf, aus dem die Touristen morgens an die Küsten abwandern.
Fragen bleiben weiterhin offen nach:
—> der Wasserversorgung
Bereits mit dem B Plan Nr. 17 bekommt die Gemeinde 60 bis 72 Wohneinheiten dazu, die mit Trinkwasser versorgt werden müssen. Dazu gab es bereits beim Wasserversorgungsverein Wittensee die Aussage, dass ein neuer Brunnen gebohrt werden müsse. Bei nun 35 weiteren Ferienhäusern mit bis zu 200 Gästen bleibt die Frage offen, ob die Versorgung für die Gemeinde gesichert ist. „Der direkte Wasserverbrauch im Tourismus liegt deutlich über dem üblichen pro Kopf Verbrauch von um die 130l pro Tag/Übernachtung.“
—> dem Regenwassermanagement
Auch ein Ferienhausgebiet erfordert einen Plan zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Starkregenereignisse werden zukünftig zunehmen, und große Mengen an Wasser werden den Hang hinunter laufen. Der Wittensee, als FFH-Gebiet liegt gerade einmal 100m vom Ferienhausgebiet entfernt, und sollte demnach von weiteren Einträgen aus Siedlungsgebieten geschützt werden. Ein nachhaltiges Regenwassermanagement (Versickerung, Retention und Verdunstung, Speicherung und Wiederverwendung) ist daher zwingend nötig damit alles Oberflächenwasser an Ort und Stelle bleibt, anstatt es lediglich zu kanalisieren und abzuleiten, Stichwort „Schwammstadt“.
—> dem Verkehrskonzept
Die Zufahrt zum Ferienhausgebiet steht im Konflikt zur Feuerwehrzufahrt. Des weiteren war dort ebenfalls angedacht, eine Elternhaltestelle für die neue Grundschule zu etablieren.
Die geplanten Parkmöglichkeiten im Ferienhausgebiet sind zu gering angesetzt. 50 Parkplätze für 35 Häuser mit bis zu acht Betten pro Haus ist zu wenig! Wo parken die Autos dann? An der Feuerwehr? Weiterhin könnte es zu Konflikten mit spielenden Kindern aus dem Feriendorf auf dem Feuerwehrgelände kommen. Bei den Flüchtlingsunterkünften war dies ein Problem und Ausschlusskriterium für den Standort durch die Brandkasse. Beim Ferienhausgebiet ist dieses Problem dann plötzlich verschwunden?
—> dem Betreiberkonzept
Hier soll kein „Familienunternehmen“ entstehen, sondern ein Investprojekt für Fremdanleger. Wer vermietet später die Häuser? Wer sind die Besitzer? Die ach so häufig genannte „Wertschöpfung vor Ort“ fällt weg, da eventuell alle Investoren der einzelnen Häuser außerhalb von Groß Wittensee leben und hier dann keine Gewerbesteuer anfällt.
—> der Zufahrt über das Feuerwehrgelände
Die Zuwegung zum Ferienhausgebiet soll über die eine Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus führen. Wir sehen darin eine große Diskrepanz zur sicheren Einsatzfähigkeit der Feuerwehr bei Einsätzen, wenn sich im direkten Umfeld Touristen aufhalten werden. Der Verkehr aus dem Ferienhausgebiet wird wahrscheinlich vielfältig sein. Fahrzeuge, Fahrradfahrer, Fußgängergruppen, spielende Kinder sind hier zu erwarten. Wenn die Feuerwehr dann zum Einsatz alarmiert wird, kann es hier zum gefährlichen Begegnungsverkehr kommen.
Wir von Bündnis.Wittensee. stellen hier die große Frage: Kann eine Gemeindevertretung es verantworten, dass ein solches Bauprojekt ohne ein Dorfentwicklungskonzept umgesetzt wird?
Bei diesem Projekt werden die Interessen eines einzelnen Investors über das Gemeinwohl gestellt. Offenheit und Transparenz und keine politischen Entscheidungen in Hinterzimmern sind hier die bessere Alternative. Ein Feriendorf dieser Größe darf nicht alleine Sache eines Investors werden oder zu einer Entscheidung von Wenigen. Zu groß ist dann die Gefahr von „Klüngeleien“. Die Bürgerinnen und Bürger wollten sich in jüngster Vergangenheit gerne in Form eines eingereichten Bürgerbegehren beteiligen. Dies wurde auf kreative Art verhindert. Nun geht die Bauplanung einfach weiter, da wo man vor einigen Monaten „pausiert“ hat. Die Probleme, die mit diesem Projekt das Dorf und auch Eckernförde als Zentralort belasten werden, sind nicht von der Hand zu weisen. So steht im Artikel der EZ vom 27.3., dass „Eckernförde vom Tourismus entlastet werden soll“, jedoch weiter unten im Artikel dann der klare Widerspruch zur obigen Aussage „Es werde wohl ein Pendelverkehr sein. Die Urlauber werden also beispielsweise von den Unterkünften in den Naturpark Hüttener Berge oder nach Eckernförde an den Strand fahren.“
Ein paar wenige Eigentümer, Investoren und Planer werden mit diesem Projekt sehr viel Geld verdienen, die Allgemeinheit zahlt später die Zeche und wie immer bleibt die Natur auf der Strecke.
Wir fordern daher die Behörden, wie auch Regional und Landesplanung auf, ihrer Verantwortung künftigen Generationen gegenüber nachzukommen und solchen Projekten, die wirtschaftliche Interessen über ökologische Notwendigkeiten stellen, keine Genehmigung mehr zu erteilen. Wenn das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, Landesplanung und Regionalplanung nur als Empfehlung sieht und in sensiblen Bereichen wie einem bestehendem Landschaftsschutzgebiet Bauleitplanung möglich ist, dann sind die Ziele von Raumordnung und Landesplanung nicht mehr erkennbar und unserer Ansicht nach komplett verfehlt. So beantragte Zielabweichungsverfahren dürfen unmöglich positiv beschieden werden. Denn so würde Ökonomie mit Wachstum gleichgesetzt, stets auf Kosten des ökologischen Systems.
Unser Fazit
Wir halten das Projekt in Hinblick auf Umwelt- und Naturschutz, der darin lebenden Wildtiere und der Belastung der Anwohner für unvertretbar. Sanfter Tourismus sieht anders aus. Ideen dazu könnten für den Tourismus unter Einbeziehung aller Bürger und des gesamten Gemeinderats auch entwickelt werden. Stichwort: nachhaltiges Dorfentwicklungskonzept.
Wenn Sie für echte Bürgerbeteiligung sind, dann unterzeichnen Sie bitte auf einer unserer Listen, also für ein Bürgerbegehren. Und wenn Sie gegen dieses Großbauprojekt in unserer Gemeinde sind, beim anschließenden Bürgerentscheid mit JA!
Sie können sich auch gerne unsere Liste hier ausdrucken, (bitte beide Seiten auf einem Blatt!) unterzeichnen und uns zukommen lassen. Danke für eure Beteiligung. 🙂
Das Landschaftsschutzgebiet muss erhalten bleiben.