Gestern haben wir stellvertretend für 204 Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren im Amt Hüttener Berge offiziell eingereicht.
Dafür möchten wir ganz herzlich 204 x Danke sagen, an alle Menschen hier im Ort, die sich für mehr Demokratie und direkte Bürgerbeteiligung mit ihrer Unterschrift eingesetzt haben.
Nun heißt es abwarten, zu welchem Ergebnis die Kommunalaufsicht nach ihrer Prüfung auf Zulässigkeit kommt und wann der Bürgerentscheid dann statt finden wird.
Besonders gespannt sind wir auf die Kostenschätzung des Amtes Hüttener Berge, die nach der Änderung des Landesgesetzes jetzt erst kurz vor dem Bürgerentscheid vorliegen muss und nicht mehr zum Begehren. Diese hatte im letzten Jahr noch Kosten für die Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener B-Plan Nr. 18 und 22. Änderung des F-Plan) auf ca. 36.900€ beziffert. Dabei hatte sich der Investor bereits damals zur vollkommenen Kostenübernahme erklärt, und dies inzwischen auch mehrfach öffentlich bestätigt. Wir gehen daher davon aus, dass das Bürgerbegehren der Gemeinde keine Kosten verursacht. Auch die Kosten für das Begehren an sich wurden damals mit 3000€ aufgeführt. Dies hatte uns sehr verwundert, denn wahrscheinlich war nicht das Bürgerbegehren gemeint, denn das kostet der Gemeinde nichts, sondern der Bürgerentscheid. Aber auch die Kosten für den Bürgerentscheid sind keine Kosten der verlangten Maßnahme und haben daher in einer Kostenschätzung nichts zu suchen.
„Wer Bürger beteiligt, kann scheitern. Wer Bürger nicht beteiligt, ist schon gescheitert“.
Die Wartezeit wissen wir gut zu nutzen, denn es gibt noch genug Themen die es vorzubereiten gilt. Denn am Donnerstag den 12.9. finden gleich drei Sitzungen an einem Abend statt. Ein Tagesordnungspunkt im Bauausschuss ist nebenbei das „weitere Vorgehen zum B-Plan Nr. 18“.
Wir sind gespannt.