In der Gemeinderatssitzung am 30. April ging es um die Zustimmung der Gemeinde zur Fortführung der „interkommunalen Vereinbarung zur wohnbaulichen Entwicklung im Amt Hüttener Berge“.
Ein sperriger Name für einen einzigen Zweck, nämlich Bauen, Bauen, Bauen.
Wir von Bündnis.Wittensee. stehen von Anfang an für eine nachhaltige Politik und damit auch für eine nachhaltige Dorfentwicklung. Die Umwelt zu schützen ist uns dabei besonders wichtig, denn sie ist unser aller Lebensgrundlage und die der nachfolgenden Generationen.
- Schutz von Natur, Böden und Wasser
- Erhalt von Grünflächen und Landschaft
- weniger Flächenverbrauch durch neue Baugebiete
- Energie sparen und erneuerbare Energien nutzen
Daher machen wir uns große Sorgen um die stetige Erweiterung der Gemeinde, sowie die daraus resultierenden Probleme. Allen voran ein viel zu hoher Flächenverbrauch, deutlich mehr Verkehr auf zu schmalen Straßen und nicht zuletzt die höhere Belastung der Anwohner mit Emissionen. In den kommenden Jahren soll die Gemeinde nun laut Entwurf der Fortführung der interkommunalen Vereinbarung weiter wachsen. Da wären zum einen die weitere Ausweitung des aktuellen B Plan Nr. 17 gen Norden bis an die B203. Aber auch das geplante Ferienhausgebiet im noch bestehenden Landschaftsschutzgebiet gehört zur Dorfentwicklung und immer wieder ist die Rede auch von einem Gewerbegebiet. Auch wenn diese beiden Sondergebiete nicht Bestandteil der interkommunalen Vereinbarung sind, so verändern gerade sie das Dorf doch ganz besonders.
Wir sind für eine behutsame und ganzheitliche Entwicklung von Groß Wittensee und gegen eine massive Bebauung des Außenbereichs der Gemeinde fernab des wirklichen Bedarfs. Denn die meisten Flächen in den z.B. beiden umliegenden bereits erschlossenen interkommunalen Gewerbegebieten in Borgstedt-Büdelsdorf und Goosefeld-Eckernförde sind noch unbebaut. Und auch die Möglichkeit in Groß Wittensee Urlaub zu machen gibt es zu Genüge durch den Schützenhof, einen Campingplatz und diverse private Unterkünfte.
Die Umsetzung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne sind die Grundlage für die räumliche Entwicklung Schleswig-Holsteins in den nächsten Jahren. Dabei soll eine nachhaltige räumliche Entwicklung im Land angestrebt werden, die ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichberechtigt berücksichtigt. Unserer Ansicht nach werden diese Ziele durch die interkommunale Vereinbarung nicht erreicht. Die Fortführung dieser interkommunalen Vereinbarung würde den weiteren Flächenverbrauch in die Höhe treiben und für einen großen Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sorgen. Wertvoller Boden würde versiegelt, was Regenwasser schlechter versickern lässt und das Risiko von Überschwemmungen erhöht.
Wenn das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, alle diese Pläne nur als Empfehlung sieht und in sensiblen Bereichen wie z.B. einem bestehendem Landschaftsschutzgebiet Bauleitplanung möglich ist, dann sind die Ziele von Raumordnung und Landesplanung nicht mehr erkennbar und unserer Ansicht nach komplett verfehlt. So beantragte Zielabweichungsverfahren dürfen unmöglich positiv beschieden werden. So würde Ökonomie mit Wachstum gleichgesetzt, stets auf Kosten des ökologischen Systems. Auch die Infrastrukturfolgekosten möchten wir an dieser Stelle erwähnen, denn die Pflege der neuen Straßen und Grünflächen kosten die Gemeinde viel Geld. Abschließend zeigt sich, dass Neubaugebiete nur auf den ersten Blick Wohlstand versprechen, langfristig jedoch oft mehr Probleme als Lösungen schaffen. Deshalb sollte Groß Wittensee genau überlegen, ob kurzfristiges Wachstum wirklich wichtiger ist als eine nachhaltige und stabile Dorfentwicklung.
Auch Groß Wittensee als eine Gemeinde mit ergänzender, überörtlicher Versorgungsfunktion im ländlichen Raum* sollte sich an den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen des LEP halten und diesen nicht über die Maße überschreiben, wie es bereits durch die letzten Baugebiete geschehen ist. Warum sich Groß Wittensee als Gemeinde aus ihrer eigenen „interkommunalen Vereinbarung zur wohnbaulichen Entwicklung im Amt Hüttener Berge“ ausklammert, und sich zum Siedlungsschwerpunkt mit ungehemmter Wachstumsstrategie erklärt, erschließt sich uns nicht. Zumal die Gemeinde mit den letzten Baugebieten in Sachen Infrastruktur nicht mitgewachsen ist, im Gegenteil sogar geschrumpft ist. So gibt es keine Metzgerei mehr, keinen Zahnarzt und auch keinen Friseursalon. Auch Wohnformen, wie ein Seniorenwohnheim mit Tagespflege, für das ein Baugebiet explizit ausgewiesen war (B Plan Nr. 14, Im Wiesengrund) wurden nicht umgesetzt.
Groß Wittensee muss seine Verantwortung für den Klimaschutz übernehmen und mit den Ressourcen Fläche und Boden sparsam umgehen. Zum Wohle aller Bürger und der nachfolgenden Generationen.
*Gemeinden mit einer überörtlichen Versorgungsfunktion im ländlichen Raum sollen ein nennenswertes Angebot an Versorgungseinrichtungen mit Gütern und Dienstleistungen des kurzfristigen, täglichen Bedarfs verfügen sowie Arbeitsplätze im Handwerk und im Dienstleistungsbereich bieten. Sie sind ergänzende Schwerpunkte für Wohnungsbau und Gewerbe in den ländlichen Räumen. Die Gemeinden müssen hierfür besonders geeignet sein und sich durch ihr überörtliches Infrastruktur- und Arbeitsplatzangebot deutlich von anderen ländlichen Gemeinden abheben. Ihre Entwicklung soll nicht zu Lasten benachbarter Zentraler Orte gehen. Sie erhalten keine Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben. Quelle: Landesentwicklungsplan

Wir von Bündnis.Wittensee. sind für eine behutsame und ganzheitliche Entwicklung von Groß Wittensee und gegen eine massive Bebauung des Außenbereichs der Gemeinde fernab des wirklichen Bedarfs und sagen daher NEIN zur Fortführung der interkommunalen Vereinbarung.



